Kategorie: Uncategorized
-
Zuordnungsfristen bei gemischt genutzten Gegenständen
Wer einen Gegenstand sowohl privat als auch betrieblich nutzt, muss sich bei Anschaffung entscheiden, ob und in welchem Umfang er dem Unternehmensvermögen zugeordnet wird. Diese Entscheidung beeinflusst insbesondere den Vorsteuerabzug. Kategorien der Zuordnung: Frist für die Entscheidung:Die Zuordnung muss spätestens bis zum gesetzlichen Abgabetermin ohne Steuerberater (derzeit 31. Juli des Folgejahres) gegenüber dem Finanzamt dokumentiert…

