Schlagwort: Erleichterungen
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Anpassung der Größenklassen
Kapital- und bestimmte Personengesellschaften werden handelsrechtlich in vier Größenklassen unterteilt: Kleinstgesellschaften sowie kleine, mittelgroße und große Gesellschaften. Die jeweilige Größenklasse bestimmt, wie umfangreich der Jahresabschluss ausfallen muss – etwa in Bezug auf Gliederung, Anhang, Lagebericht oder Offenlegung. Kleinstgesellschaften müssen den Jahresabschluss lediglich hinterlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften sind zudem prüfungspflichtig – das heißt, der Jahresabschluss…

